Die neue EU-Richtlinie NIS2 weitet die Cybersicherheits-Pflichten auf weite Teile des Mittelstands aus. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und anschließend Ihren aktuellen Reifegrad.
Basierend auf Ihren Angaben gehört Ihr Unternehmen nicht zu den von NIS2 betroffenen Einrichtungen. Sie sind daher nicht verpflichtet, die spezifischen Cybersicherheits-Anforderungen der NIS2-Richtlinie umzusetzen.
Dieser Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die finale Beurteilung, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt, sollte durch Rechtsexperten erfolgen, da es Sonderfälle und Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine professionelle Prüfung.
Dieser Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die NIS2-Richtlinie enthält komplexe Anforderungen, die individuell auf Ihr Unternehmen anzupassen sind. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer Compliance-Situation empfehlen wir eine professionelle Analyse durch Cybersecurity-Experten. Arcvantic übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Selbsttests getroffen werden.