Arcvantic – Jörg Meyer
§ 1 GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Arcvantic (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Einzelvertrages oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande.
§ 2 LEISTUNGSUMFANG & ABGRENZUNG
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Basis des Stands von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung.
(2) Beratungscharakter: Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung (Beratung), jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr für die Erlangung von Zertifizierungen oder die Anerkennung durch Aufsichtsbehörden übernommen.
(3) Wissenschaftsvorbehalt & KI-Risiko: Angesichts der Dynamik im Bereich KI und Cybersicherheit übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die dauerhafte Sicherheit gegen neuartige Bedrohungsszenarien (z.B. Zero-Day-Exploits). Empfehlungen basieren auf Wahrscheinlichkeiten; eine 100%ige Sicherheit oder Fehlerfreiheit von KI-Systemen ist technisch nicht darstellbar und somit nicht geschuldet.
§ 3 HAFTUNGSBEGRENZUNG
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen des Abs. 2 ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Betrag maximal der Höhe der Netto-Vergütung des jeweiligen Einzelauftrages entspricht (bei Dauerschuldverhältnissen der Vergütung der vorangegangenen 12 Monate).
(4) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 4 SPEZIFISCHE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
(1) Drittsysteme: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler, Ausfälle oder die Inkorrektheit von Ergebnissen, die durch Drittanbieter-Systeme (z.B. OpenAI, Microsoft, Google, Cloud-Provider) verursacht werden. Der Auftragnehmer fungiert hier lediglich als Berater/Integrator; die Risikosphäre der genutzten Infrastruktur verbleibt beim jeweiligen Provider bzw. dem Auftraggeber.
(2) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung (mind. täglich) durch den Auftraggeber angefallen wäre. Die Sicherung der Daten liegt allein im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(3) Keine Rechtsberatung: Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. Die finale rechtliche Bewertung von Compliance-Sachverhalten obliegt dem Auftraggeber oder dessen juristischen Beratern.
§ 5 MITWIRKUNG & ABNAHME
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, gelten Leistungen als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der Ergebnisse unter Angabe konkreter Mängel schriftlich widerspricht.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHTE
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Dieses steht unter dem Aufschub der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.