NIS 2-Readiness Check
Die neue EU-Richtlinie NIS2 weitet die Cybersicherheits-Pflichten auf weite Teile des Mittelstands aus. Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und anschließend Ihren aktuellen Reifegrad.
✅ Gute Nachrichten!
Was bedeutet das für Sie?
Basierend auf Ihren Angaben gehört Ihr Unternehmen nicht zu den von NIS2 betroffenen Einrichtungen. Sie sind daher nicht verpflichtet, die spezifischen Cybersicherheits-Anforderungen der NIS2-Richtlinie umzusetzen.
💡 Dennoch empfehlenswert:
- Freiwillige Absicherung: Auch wenn Sie nicht unter NIS2 fallen, sind grundlegende Cybersicherheits-Maßnahmen für jedes Unternehmen sinnvoll
- Kundenforderungen: Ihre Geschäftspartner könnten trotzdem bestimmte Sicherheitsstandards von Ihnen erwarten
- Zukunftssicherheit: Die Anforderungen können sich ändern – bleiben Sie informiert
- Best Practices: Nutzen Sie NIS2 als Orientierung für Ihre eigene Cyber-Strategie
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die finale Beurteilung, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt, sollte durch Rechtsexperten erfolgen, da es Sonderfälle und Ausnahmen geben kann. Bei Unsicherheit empfehlen wir eine professionelle Prüfung.
📊 Ihr NIS2-Readiness Ergebnis
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die NIS2-Richtlinie enthält komplexe Anforderungen, die individuell auf Ihr Unternehmen anzupassen sind. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer Compliance-Situation empfehlen wir eine professionelle Analyse durch Cybersecurity-Experten. Arcvantic übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Selbsttests getroffen werden.